Für Unternehmen können öffentliche Ausschreibungen Zugang zu einer Vielzahl von Aufträgen sein – wäre da nicht der formelle und administrative Dschungel, um ein Angebot einzureichen. Wir wissen, wie eine Ausschreibung aufgebaut ist und welches die wichtigsten Indikatoren für den Zuschlag sind. Dieses Wissen setzten wir für Unternehmen ein, welche an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen.
Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen stellen wir die rechtlichen und beschaffungstechnischen Anforderungen nach BöB/VöB/iVöB sicher. Mit unserer langjährigen Erfahrung aus mehr als 200 öffentlichen Ausschreibungen im Bausektor stehen wir Ihnen mit unserer Fachexpertise zur Seite. Wir reduzieren den administrativen Aufwand der Projektleitenden und Bauherrenvertretungen und entwickeln individuell auf jedes Bauprojekt massgeschneiderte Ausschreibungsunterlagen.
Als inhabergeführtes Unternehmen stehen wir unabhängig auf der Seite der Bauherren und lassen unsere Erfahrung in jedes Bauprojekt einfliessen.
Liebe Bauherren, sind wir mal ehrlich….
Das öffentliche Beschaffungsrecht wird selten als Chance gesehen, mehr als Hindernis und Risiko – insbesondere bei Bauprojekten.
Ist ein Bauprojekt nicht schon anspruchsvoll genug, auch ohne das öffentliche Beschaffungsrecht?
Bei mehr als 200 öffentliche Ausschreibungen im Baubereich haben wir viele Wege gefunden – die steinigen mit vielen Hürden und die richtigen, die einfach und schnell ins Ziel führen…gehen Sie mit uns den richtigen Weg!
Das öffentliche Beschaffungsrecht hat erstaunliche Vorteile – diese Vorteile, verbunden mit unserem Fachwissen und Erfahrung, setzten wir auch erfolgreich bei privaten Bauherren ein!
Auf der zentralen Plattform www.simap.ch sind alle Ausschreibungen der öffentlichen Institutionen publiziert. Die jeweilige Ausschreibung gibt Auskunft über die Art, Inhalt und Teilnahmebedingungen der Ausschreibung. Auf simap.ch ist es möglich, ein Gratis-Abo zu lösen und Themen/Branchen als Suchbegriff zu hinterlegen. Das Abo hat den Vorteil, dass automatische Mail-Benachrichtigungen erfolgen, sobald eine öffentliche Ausschreibung, welche dem Abo entspricht, publiziert wurde. simap.ch ist für alle Unternehmen gratis.
Bei einem Einladungsverfahren werden gezielt Unternehmen angeschrieben, um ein Angebot einzureichen. Im Gegensatz zu einer öffentlichen Ausschreibung wird das Einladungsverfahren nicht auf simap.ch publiziert. Somit können nur die Unternehmen ein Angebot einreichen, welche angeschrieben wurden.
Bei einem freihändigen Verfahren vergibt eine öffentliche Institution einen Auftrag direkt an ein Unternehmen. Es ist somit eine «Direktvergabe», bei welcher nicht zwingend mehrere Angebote eingeholt werden müssen.
Ausschlaggebend für eine öffentliche Ausschreibung ist primär, ob die Vergabestelle dem öffentlichen Beschaffungsrecht und den Verordnungen (national oder kantonal) untersteht. Falls ja, sind die Schwellenwerte, also die zu erwartenden Kosten des Auftrages ausschlaggebend. Je nach Höhe der zu erwartenden Kosten ist eine öffentliche Ausschreibungspflicht. Die Schwellenwerte sind im Gesetz klar geregelt.
Die Schwellenwerte sind auf kantonaler Ebene und Bundesebene unterschiedlich.
» Schwellenwerte Bundes Ebene
» Schwellenwerte auf kantonaler Ebene
Auf Bundesebene für Bauleistungen: Vergaben bis CHF 300’000.00.
Auf Bundesebene für Dienstleistungen und Lieferungen: Vergaben bis CHF 150’000.00.
Auf kantonaler Ebene (iVöB) für Bauleistungen im Baunebengewerbe, Dienstleistungen und Lieferungen: Vergaben bis CHF 150’000.00.
Auf kantonaler Ebene (iVöB) für Bauleistungen im Bauhauptgewerbe: Vergaben bis CHF 300’000.00.
Bund, Kantone, Gemeinden und andere Organisationen, welche öffentliche Aufträge erfüllen (wie z.B. die SBB, Post CH AG oder die ETH Zürich). Auch Spitäler und Heime können je nach Auftrag dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen.
Eine öffentliche Ausschreibung wird auf simap.ch publiziert. Dort werden alle Dokumente aufgeschaltet. Unternehmen können die Unterlagen auf simap.ch herunterladen. Sofern ein Angebot eingereicht werden will, müssen die Fristen und der Ort und Form der Angebotseingabe beachtet werden. Anschliessend prüft die Vergabestelle alle eingegangenen Angebote auf Zulassung zum Verfahren durch Prüfung der formellen Anforderungen, Eignungskriterien und allenfalls technischen Spezifikationen. Die zugelassenen Angebote werden anschliessend anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Daraus resultiert eine Rangliste. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag. Die Vergabestelle kann zwecks Klärung offener Fragen Bereinigungsgespräche durchführen. Der Zuschlag wird anschliessend wieder auf simap.ch publiziert. Nach dem Zuschlag können unterlegene Anbietende ein Debriefing der Vergabestelle beantragen und den Grund für die Absage besprechen.
Wichtig sind die Fristen, welche zwingend eingehalten werden müssen. Damit ein eingereichtes Angebot zum Vergabeverfahren zugelassen wird, müssen die formellen Kriterien, sowie die Eignungskriterien und technischen Spezifikationen zwingend alle erfüllt werden. Die Vergabestelle hat rechtlich keinen Spielraum. Sofern ein Kriterium (oder auch nur ein Teil eines Kriteriums) nicht zu 100% erfüllt ist, muss das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Eignungskriterien werden mit «ja/nein» beantwortet und stellen die Eignung sicher. Sofern Eignungskriterien nicht erfüllt werden, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Zuschlagskriterien werden nach Punkten bewertet. Eine schlecht, oder Nichterfüllung führt nicht zum Ausschluss. Die Zuschlagskriterien definieren, welches der zugelassenen Angebote den Zuschlag erhalten wird.